Förderung

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit

    Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen können von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren bis zu 100 % übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins in Frage kommt.

    Übernommen werden können Kosten zum Beispiel für:

    • den Lehrgang
    • Prüfungen
    • Bücher, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung oder Kinderbetreuung

    Die Sicherheitsakademie Steiner GmbH gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind.

    Für viele unserer Lehrgänge besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette oder eine Teilübernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

    Förderungsfähige Lehrgänge erkennen Sie an folgendem Symbol: 

    Weitere Infos unter https://www.arbeitsagentur.de/ oder rufen Sie uns an.

  • Deutsche Rentenversicherung

    Sie wollen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Wir helfen Ihnen dabei. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen..

    Übernommen werden können Kosten zum Beispiel für:

    • den Lehrgang
    • Prüfungen
    • Bücher, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung oder Kinderbetreuung

    Die Sicherheitsakademie Steiner GmbH gehört zu den Bildungsträgern, die eng mit der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeitet um Ihnen eine weitere berufliche Zukunft zu ermöglichen.

    Für viele unserer Lehrgänge besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette oder eine Teilübernahme der Lehrgangsgebühr bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

    Förderungsfähige Lehrgänge erkennen Sie an folgendem Symbol:  

    Weitere Infos unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha_node.html oder rufen Sie uns an.

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • Bildungsurlaub / Bildungszeit

    Beim Bildungsurlaub geht es um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

    Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat eine Initiative von Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen. Für 5 Tage pro Kalenderjahr besteht in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Bildungszeit. Dieser Anspruch besteht nach 12 Monaten Beschäftigung in einem Betrieb. Die berufliche Weiterbildung dient der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder Fähigkeiten. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer unter Weiterzahlung des Gehalts freigestellt von der Arbeit.

    Die Kosten teilen sich in diesem Fall Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung). Denn beide profitieren vom zusätzlichen Wissen des Arbeitnehmers, welches nun dem Unternehmen zur Verfügung steht und der Arbeitnehmer profitiert durch die Gewissheit, fachlich auf aktuellem Stand zu sein.

    Weitere Infos finden Sie unter https://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html

  • Steuerliche Vorteile

    Die Kosten für unsere Seminare können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren steuerlichen Berater



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